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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Art 0 | Begriffsterminologie

a. Es wird auf die Gender spezifischen Sprachverwendung verzichtet und der Einfachheit halber die männliche Form verwendet.

b. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nachfolgend sinngemäss als AGB bezeichnet.

c. Die Firmenbezeichnung Artemas Koch | Hypnose wird nachfolgend sinngemäss als AKH bezeichnet. Darunter versteht sich die Unternehmung als juristische Person, inklusive aller mitwirkenden Personen im Auftrag der AKH.

d. Der Begriff Dienstleistung beinhaltet sämtliche Leistungen, wie therapeutische oder andere Behandlungen, Beratungen, Coachings und Verkauf von Waren. Darin eingeschlossen sind direkte Leistungen am und für den Kunden und indirekte Leistungen, wie Sitzungsvorbereitungen, Berichte, Vorbereitungs-, Abklärungs-, Planungs- und Administrativarbeiten, etc. Die Auflistung ist nicht abschliessend. Es ist irrelevant, ob die Dienstleistung vor Ort, über elektronische Medien oder unter zeitlicher Verzögerung erfolgt.

e. Der Begriff Veranstaltung gilt ebenfalls als Dienstleistung im Sinne von Art 0 d., ist an Gruppierungen gerichtet und beinhaltet insbesondere Veranstaltungen wie Kurse, Seminare, Vorträge und dergleichen.

f. Der Kunde ist der Bezüger von Dienstleistungen und dementsprechend auch mit Patient, Klient, Veranstaltungsteilnehmer, etc. gleichzusetzen. Ist der Kunde nach Schweizer ZGB nicht mündig, so tritt an dessen Stelle der gesetzliche Vertreter als Kunde.

Art 1 | Allgemeines / Vertragsbedingungen / Geltungsbereich

Grundlage des Vertrags sind die vorliegenden AGB, deren Kenntnisnahme und Einbeziehung der Kunde mit dem Vertragsabschluss anerkennt und bestätigt. Die AGB, sowie alle Änderungen werden auf der Webseite von AKH publiziert. Die AGB gelten für alle einmaligen und fortlaufenden Leistungen. AKH behält sich das Recht vor, ohne gesonderte Ankündigung die AGB zu ändern. Alte AGB können schriftlich beim AKH angefordert werden.

Die vorliegenden AGB gelten für sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen dem Kunden und AKH. Darunter fallen sämtliche in Anspruch genommenen Dienstleistungen, welche vom AKH angeboten werden. Mit der Terminvereinbarung wie auch Wahrnehmung des ersten Termins und/oder Annahme von Waren anerkennt der Kunde die vorliegenden AGB, die aktuellen Preise und Honoraransätze von AKH. Es ist indes die Verantwortung des Kunden, bei weiteren Leistungsbezügen sich über die aktuellen AGB auf der Homepage von AKH in Kenntnis zu setzen oder diese vor wiederholten Leistungsbezügen zu erfragen. Allfällige AGB des Kunden finden keine Anwendung. Vorbehalten bleiben explizite anderslautende schriftliche Vereinbarungen.

Der Kunde kann sich vor jedem Dienstleistungs-Bezug über die angebotenen Dienstleistungen in Kenntnis setzen und anerkennt damit die zur Anwendung gebrachten Dienstleistungs-Formen und -Methoden und deren Dienstleistungs-Mix.

Art 2 | Voraussetzung des Vertragsabschlusses

Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde sich, für eines oder mehrere Dienstleistungs-Angebote zum Zwecke eines Dienstleistungs-Bezugs an AKH wendet und das Angebot annimmt. Dies kann mündlich oder schriftlich erfolgen. AKH ist berechtigt, einen Vertrag teilweise oder ganz und ohne Angaben von Gründen abzulehnen. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch von AKH für die bis zur Ablehnung entstandenen Dienstleistungen geschuldet.

Art 3 | Erfüllungsort

Ohne anderslautende Angaben ist der Erfüllungsort, gemäss Schweizer Gesetz, OR 74, der Geschäftssitz von AKH.

Art 4 | Inhalt des Dienstleistungsvertrags

AKH erbringt seine Dienstleistungen gegenüber dem Kunden in der Form, dass es seine Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der komplementärmedizinischen Praktiken zur Anamnese, Aufklärung, Beratung und Therapie zugunsten des Kunden anbietet. AKH ist berechtigt, die entsprechenden Therapie-Methoden anzuwenden, die dem mutmasslichen Kundenwillen und somit dem Ziel zum Therapieerfolg entsprechen, sofern der Kunde hierüber keine eigene Entscheidung trifft. AKH wendet ausschliesslich nicht schulmedizinische Methoden an, die somit unter die Komplementärmedizin fallen. Ein subjektiv erwarteter Erfolg des Kunden kann nicht in Aussicht gestellt oder garantiert werden. Soweit der Kunde die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschliesslich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden beraten oder therapiert werden will, hat er das gegenüber AKH explizit und unverzüglich zu erklären. AKH darf keine Krankschreibungen vornehmen, und darf keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen. Es werden keine Diagnosen oder Behandlungen im schulmedizinischen Sinne durchgeführt. Eine komplementäre Therapie kann unterstützen oder ergänzen, jedoch nicht eine schulmedizinische Behandlung ersetzen. Eine laufende schulmedizinische Behandlung sollte ohne ärztliche Rücksprache nicht abgebrochen werden. Therapien können auch durch Veranstaltungen ergänzt werden.

Art 5 | Mitwirken des Kunden

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Kunde nicht verpflichtet. AKH ist aber in dem Fall berechtigt, die Behandlung zu beenden, wenn das Vertrauen nicht mehr gegeben ist, insbesondere wenn der Kunde die Beratungsinhalte verneint, erforderliche Anamnese-Inhalte nicht offenlegen will und damit die Dienstleistungs-Erbringung erschwert, verhindert oder anderweitig stört.

Art 6 | Haftungsausschluss

Sofern trotz fachkundiger Anwendung Komplikationen auftreten, die darauf zurückzuführen sind, dass der Kunde Ausschlussgründe verschwiegen hat, ist AKH von jeder Haftung freigestellt. Gleiches gilt für Komplikationen, die dadurch entstehen, weil ein Ausschlussgrund dem Kunden selbst nicht bekannt und für AKH nicht eindeutig erkennbar war.

Art 7 | Terminvereinbarung und -absage

a. Praxistermine
Vereinbarte Termine (elektronisch, telefonisch oder persönlich) sind für beide Seiten grundsätzlich verbindlich und somit einzuhalten. Sollte ein Termin vom Kunden nicht wahrgenommen werden können, ist dieser unverzüglich, spätestens jedoch 24 Stunden vor Terminbeginn, schriftlich oder telefonisch zu annullieren. Wird der Termin, unabhängig vom Verhinderungsgrund, vom Kunden nicht im oben genannten Zeitraum annulliert, trägt der Kunde die volle Höhe der vereinbarten Honorarkosten, sofern der Termin nicht durch einen anderen Kunden im gleichen Umfang besetzt werden kann. Ist AKH aus triftigen Gründen nicht in der Lage, den Termin einzuhalten, so entfällt dieser und wird durch einen möglichst zeitnahen Termin in Aussicht gestellt. Terminabsagen oder -verschiebungen können unter gegenseitiger Vereinbarung jederzeit erfolgen.

b. Veranstaltungen
Anmeldungen für Veranstaltungen (elektronisch, telefonisch oder persönlich) sind für beide Seiten verbindlich und einzuhalten. Davon ausgenommen ist eine allfällige Annullation durch den Veranstalter infolge ungenügender Teilnehmerzahl oder unerwarteter Umstände, die eine sinnvolle Durchführung der Veranstaltung verunmöglicht. In diesem Fall wird der Veranstaltungspreis zurückerstattet. Auf eine Kunden seitige Abmeldung bis 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn wird eine Bearbeitungsgebühr von Fr. 50 erhoben. Bei Rücktritt bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn, ist die Hälfte des Veranstaltungspreises, danach der ganze Betrag zu bezahlen, es sei denn, der Kunde findet eine Ersatzperson, die den Anforderungen der Veranstaltungen genügt. Die Beurteilung der Eignung nimmt AKH oder der Veranstalter vor.

Art 8 | Vertraulichkeit und Datenschutz

a. AKH behandelt die Kundendaten vertraulich und schützt diese im Rahmen der vorhandenen Möglichkeiten gegen den Zugriff Dritter. AKH erteilt Auskünfte bezüglich der Anamnese, der Beratungen und der Behandlung sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.

b. Der vorgenannte Art 8 a kommt nicht zur Anwendung, wenn AKH aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist – beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Anamnesen – oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Art 8 a ist ferner nicht anzuwenden, wenn der Kunde in Zusammenhang mit der Dienstleistung persönliche Angriffe (Diffamierung, Verunglimpfung, Anzweiflung, Falschaussagen, etc.) gegen AKH richtet und AKH sich durch Verwendung vorliegender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c. AKH führt Aufzeichnungen über erbrachte Leistungen (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu, er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Art. 8 b bleibt unberührt.

d. Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, wird diese von AKH kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte erstellt. Soweit sich in der Handakte Originale Dritter befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

Art 9 | Honorarforderung, Abrechnung, Zahlungsmodalität, Rückforderungsbeleg

Das Honorar für erbrachte Dienstleistung wird im Regelfall nach der Behandlung schriftlich, mittels gedrucktem Beleg oder elektronisch übermittelt, in Rechnung gestellt oder per Quittung nach Zahlungseingang bestätigt. Direkte Leistungen gemäss Art. 0 d sind Vergütungspflichtig. Es liegt im Ermessen von AKH indirekte Leistungen gemäss Art. 0 d ebenfalls in Rechnung zu stellen. Dabei wird auf die Verhältnismässigkeit abgestützt. Auf ausdrückliches Verlangen von AKH hat die Bezahlung in Bar oder durch Vorkasse zu erfolgen. Ausgenommen sind explizit individuelle schriftliche Vereinbarungen. AKH behält sich vor, im Einzelfall Teil- oder Ratenzahlungen zu akzeptieren. Die Bedingungen der jeweiligen Ratenzahlung ist Bestandteil des individuellen Ratenzahlungsvertrages oder -vereinbarung. Wird für eine Dienstleistung Rechnung gestellt, ist der in Rechnung gestellte Betrag innert 30 Kalendertagen (Eingangsdatum auf dem Konto von AKH) ohne Abzüge zu entrichten. Danach verrechnet AKH einen Verzugsschaden von CHF 30 für die erste Mahnung und CHF 50 für die zweite Mahnung. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausdrücklich vorbehalten. Nach erfolgloser zweiter Mahnung behält sich AKH das Recht vor, die Forderung an ein Inkassobüro zu übergeben oder selbst den Rechtsweg zu beschreiten. Sämtliche Kosten die im Verlauf dieses Prozesses entstehen, trägt der säumige Schuldner und werden auf den ausstehenden Betrag addiert.

Für Leistungs-Positionen, die allenfalls vom Krankenversicherer aus der Zusatzdeckung rückvergütet werden, wird dem Kunden ein offizieller fälschungssicherer Rückforderungsbeleg ausgestellt. Ein irrtümlich oder fehlerhaft ausgestellter Rückforderungsbeleg darf dem Krankenversicherer nicht zum Zweck des Leistungsanspruchs zugestellt werden. Wurde ein Rückforderungsbeleg fehlerhaft oder irrtümlich ausgestellt, ist dieser ungültig. Der Kunde ist somit verpflichtet, dies dem Krankenversicherer mitzuteilen, sofern der Rückforderungsbeleg bereits eingereicht wurde. Es steht AKH zu, den Krankenversicherer, ohne Rücksprache mit dem Kunden, über einen ungültig Rückforderungsbeleg zu informieren.

Die Rechnungsstellung und Zahlungskorrespondenz kann durch eine externe Buchhaltung in Vertretung ausgeführt werden. Dieser externen Administrativ-Stelle werden lediglich abrechnungsrelevante Angaben zugänglich gemacht.

Art 10 | Preise

Es liegt im Ermessen von AKH die Preise öffentlich zu publizieren. AKH behält sich vor, die Preise aller Dienstleistungen ohne Ankündigung zu ändern. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit über die aktuellen Preise zu erkundigen. Tut er das vor einem Leistungsbezug nicht, so wird angenommen, dass er sich damit einverstanden erklärt. AKH kann weder Kunden noch Dritten gegenüber haftbar gemacht werden, für Preisänderungen bzw. sich aus Preisänderungen ergebende Konsequenzen.

Art 11 | Geistiges Eigentum

AKH behält sich alle Rechte für sämtliche auf der Website, in Veranstaltungen oder anderweitig publizierten Inhalten (Bilder, Texte usw.) vor. Diese dürfen nur mit schriftlicher Genehmigung von AKH oder der jeweiligen Rechte-Inhaber weiterverwendet werden. Sofern dem Kunden im Rahmen der Leistungserbringung Unterlagen ausgehändigt werden, darf er diese für eigene Zwecke verwenden, muss diese aber vor unberechtigtem Fremdzugriff adäquat schützen oder andernfalls Daten gerecht vernichten.

Art 12 | Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Im Verhältnis zwischen Kunde und AKH ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. Klagen gegen AKH können nur an dessen Sitz in 6006 Luzern, Adligenswilerstrasse 113, gerichtet werden.

Art 13 | Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB oder des abgeschlossenen Vertrages zwischen dem Kunden und AKH unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

 

Stand 01.01.2022